AGB-Der Firma Welz aus Rattelsdorf
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AGB
Unsere
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand 14.04.2014
1. Allgemeines
Der Abschluss des Betreuungsvertrages, bzw.
der Auftragsbestätigung, erfolgt allein auf der Basis dieser Bedingungen, deren
ausschließliche Gültigkeit der Auftraggeber durch Unterzeichnung des Vertrages,
bzw. der Auftragsbestätigung, anerkennt. Andere Bedingungen sind ungültig.
Unsere Angebote sind freibleibend und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer
schriftlichen Bestätigung durch uns. Beide Parteien verpflichten sich, alle
Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf evtl. Rechtsnachfolger auch bei
Vermietung oder Verpachtung zu übertragen.
2. Vertragsdauer und Kündigung
Vertragsdauer und Kündigung richten sich nach den diesbezüglichen
Bestimmungen des Bertreuungsvertrages.
3. Einweisung in das Anwesen
Vor der Tätigkeitsaufnahme durch den
Auftragnehmer ist der Auftraggeber verpflichtet, die Mitarbeiter des
Auftragnehmers in sämtliche vorhandenen technischen Einrichtungen des zu
betreuenden Anwesens und in die Gesamtanlage einzuweisen. Auf mögliche
Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen und sämtliche erforderlichen Schlüssel
zu übergeben.
4. Leistungen des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im
Leistungsverzeichnis des Betreuungsvertrages oder in der Auftragsbestätigung
festgehaltenen Leistungen ordentlich durchzuführen. Abweichungen von den
Vereinbarrungen sind zulässig, wenn der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang
und –Standard gewahrt bleibt.
5. Umfang und Durchführung der Leistungen
Die vereinbarten Leistungen beschränken sich
nur auf die im Leistungs- Verzeichnis zur Betreuung ausgewiesenen
Gemeinschaftseinrichtungen. Im Rahmen der Haustechnik übernimmt der Aufragnehmer
Kleinreparaturen an den Gemeinschaftseinrichtungen, soweit die Arbeitszeit eine
halbe Stunde je Vorgang nicht überschreitet, und im Einzelfall nichts
Abweichendes geregelt ist. Material und Ersatzteile für die Behebung kleinerer
Schäden werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Vereinbarte
turnusmäßige Leistungen können nur während der normalen Arbeitsstunden an
Werktagen von Montag bis Freitag erbracht werden.
6. Schäden und Mängel am betreuten Objekt
Werden dem Auftragnehmer im
Rahmen der haustechnischen Betreuung Schäden und Mängel am betreuten Objekt
bekannt, erstattet er dem Auftraggeber unverzüglich Meldung. Bei
Heizungsausfall, Wasserrohrbruch, Lifteinschluss oder Stromunterbrechung hat der
Auftragnehmer Anspruch auf den Einsatz des Notdienstes, soweit die Durchführung
des Notdienstes Vertragsbestandteil ist. Der Auftragnehmer ist berechtigt und
beauftragt, den Schaden, falls erforderlich, sofort selbst oder unter
Einschaltung von Dritten zu Lasten des
Auftraggebers, auch ohne vorherige Benachrichtigung, zu beheben. In diesen
Fällen wird der Auftragnehmer unverzüglich nach Behebung des Schadens Nachricht
über Art und Umfang desselben dem Auftraggeber zukommen lassen. Wird die
Durchführung größerer Reparaturen oder Erneuerungen erforderlich, so
unterbreitet der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Kostenvoranschlag und wird
ggf. unter Einschaltung von Fachfirmen aufgrund der gesonderten Beauftragung
tätig. Nothilfemaßnahmen bei Notdiensteinsätzen werden vom Auftragnehmer ohne
ausdrückliche Beautragung durch den Auftraggeber durchgeführt.
7. Leistungen und Erklärungen des
Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer
ohne Berechnung kaltes und warmes Wasser, und Strom für den Betrieb von
Maschinen und in dem für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Umfang zur
Verfügung zu stellen. Bei Bedarf überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer
unentgeltlich einen geeigneten verschließbaren Raum für Materialien, Geräte und
Maschinen.
8. Reklamation
Reklamationen sind unverzüglich nach der
Durchführung der Leistung des Auftragnehmers schriftlich mitzuteilen, um damit
eine sofortige objektive Feststellung der Beanstandungen zu garantieren. Der
Auftraggeber hat bei einer Reklamation unverzüglich mit der zuständigen
Niederlassung Kontakt aufzunehmen. Reklamationen sind grundsätzlich schriftlich
vom Auftraggeber vorzunehmen. Bei einer rechtzeitig und ordnungsgemäß gerügten
Beanstandung, ist der Auftragnehmer zur Nacharbeit verpflichtet und berechtigt.
9. Vergütungen
Die Rechnungen sind ohne
Skontoabzug nach Erbringung der Dienstleistung binnen 15 Tagen ab Rechnungsdatum
ohne Mahnung zur Zahlung fällig. Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist der
Auftraggeber nicht berechtigt. Werden vom Auftragnehmer Leistungen erbracht, für
die ein gesonderter Auftrag erteilt wurde oder bei dem es sich um kleinere
Reparaturen oder Nothilfemaßnahmen handelt, so wird hierüber eine gesonderte
Rechnung an den Auftraggeber erstellt, die ohne Abzug zur sofortigen Zahlung
fällig ist. Kommt der Aufraggeber mit der Bezahlung der Vergütung in Verzug, so
ist der Auftragnehmer berechtigt, ab dem Fälligkeitstag Verzugszinsen mit 3%
über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Bundesbank zu berechnen. Die Zahlungen
haben grundsätzlich bargeldlos auf ein vom Auftragnehmer zu benennendes Konto zu
erfolgen.
10. Preisanpassungsklausel
Wegen der Lohnintensität der vom Auftragnehmer zu erbringenden
Leistungen ist der Auftragnehmer bei einer
Änderung der Tariflöhne, der Sozialbeitragsleistungen oder sonstiger
gesetzlicher Mehrleistungen berechtigt, eine Anpassung der vereinbarten
Vergütung um 9/10 des jeweiligen Prozentsatzes der Lohnerhöhung bzw. der anderen
Mehrleistungen zu fordern. Eine Anpassung kann erst am dem ersten, des dem der
schriftlichen Anpassungserklärung folgenden Monats geltend gemacht werden.
11. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die von
ihm, bzw. seinen Mitarbeitern bei der Ausführung der vertraglich vereinbarten
Leistungen entstehen, und schuldhaft verursacht wurden. Eine Haftung für
Schäden, die durch Mängel am betreuten Anwesen oder durch Betriebsstörungen im
Anwesen entstanden ist oder Schäden aufgrund behördlicher Eingriffe, Streiks,
Aussperrung, Umwelteinflüssen oder Naturkatastrophen sind ausdrücklich
ausgeschlossen. Gleiches gilt für Schäden, die durch strafbare Handlungen von
Mitarbeitern des Auftragnehmers verursacht wurden. Die Haftung des
Auftragnehmers für nachweislich durch ihn oder seine Mitarbeiter im Rahmen der
erbrachten Leistungen verursachte Schäden wird ausdrücklich auf die Deckung von
2.500 EUR beschränkt. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz wegen
unmittelbarer, mittelbarer oder Folgeschäden sind ausgeschlossen. Mit Ablauf des
Betreuungsvertrages oder der Beendigung der Einzelleistungen endet die
Haftungsverpflichtung des Auftragnehmers.
12. Abwerbung
Jegliche Abwerbung von Mitarbeitern ist ein
Verstoß gegen die gegenseitige vertragliche Treuepflicht. Der Auftragnehmer ist
deshalb berechtigt, vom Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe des
Halbjahres-Bruttogehaltes des abgeworbenen Mitarbeiters zu fordern. Die
Vertragsstrafe wird dann fällig, wenn die Kündigung durch Abwerbungsmaßnahmen
des Auftraggebers oder in seinem Verantwortungsbereich handelnde Personen
erfolgt ist. Dies gilt auch dann, wenn der abgeworbene Mitarbeiter in die
Dienste eines Dritten eintritt.
13. Schlussbestimmung
Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieses
Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, treten automatisch die
gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.
14. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird ausschließlich München
festgelegt. Der AG verpflichtet sich, die ihn treffenden einschlägigen
gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Auftrag zu
erfüllen und mich insoweit schad- und klaglos zu halten. Änderungen und
Ergänzungen des Vertrages bedürften der Schriftform. Mündliche Nebenabreden
wurden nicht getroffen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen gehen der Gültigkeit
dieser Geschäftsbedingungen vor. Rechtsunkwirksame Bestimmungen berühren die
Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht. Rechtsunkwirksame Bestimmungen sind
durch die Vereinbarung neuer Bestimmungen zu ersetzen. Für alle Streitigkeiten
aus diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit wird die ausschließliche
Zuständigkeit des Amtsgerichts München vereinbart. Es gilt ausschließlich das
Recht der Bundesrepublik Deutschland.