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Haus und Wohnungsauflösungen in Unteroberndorf

AGB

 

Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand 14.04.2014


1. Allgemeines
Der Abschluss des Betreuungsvertrages, bzw. der Auftragsbestätigung, erfolgt allein auf der Basis dieser Bedingungen, deren ausschließliche Gültigkeit der Auftraggeber durch Unterzeichnung des Vertrages, bzw. der Auftragsbestätigung, anerkennt. Andere Bedingungen sind ungültig. Unsere Angebote sind freibleibend und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch uns. Beide Parteien verpflichten sich, alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf evtl. Rechtsnachfolger auch bei Vermietung oder Verpachtung zu übertragen.

2. Vertragsdauer und Kündigung
Vertragsdauer und Kündigung richten sich nach den diesbezüglichen Bestimmungen des Bertreuungsvertrages.

3. Einweisung in das Anwesen
Vor der Tätigkeitsaufnahme durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber verpflichtet, die Mitarbeiter des Auftragnehmers in sämtliche vorhandenen technischen Einrichtungen des zu betreuenden Anwesens und in die Gesamtanlage einzuweisen. Auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen und sämtliche erforderlichen Schlüssel zu übergeben.

4. Leistungen des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Leistungsverzeichnis des Betreuungsvertrages oder in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Leistungen ordentlich durchzuführen. Abweichungen von den Vereinbarrungen sind zulässig, wenn der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang und –Standard gewahrt bleibt.

5. Umfang und Durchführung der Leistungen
Die vereinbarten Leistungen beschränken sich nur auf die im Leistungs- Verzeichnis zur Betreuung ausgewiesenen Gemeinschaftseinrichtungen. Im Rahmen der Haustechnik übernimmt der Aufragnehmer Kleinreparaturen an den Gemeinschaftseinrichtungen, soweit die Arbeitszeit eine halbe Stunde je Vorgang nicht überschreitet, und im Einzelfall nichts Abweichendes geregelt ist. Material und Ersatzteile für die Behebung kleinerer Schäden werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Vereinbarte turnusmäßige Leistungen können nur während der normalen Arbeitsstunden an Werktagen von Montag bis Freitag erbracht werden.

6. Schäden und Mängel am betreuten Objekt
Werden dem Auftragnehmer im Rahmen der haustechnischen Betreuung Schäden und Mängel am betreuten Objekt bekannt, erstattet er dem Auftraggeber unverzüglich Meldung. Bei Heizungsausfall, Wasserrohrbruch, Lifteinschluss oder Stromunterbrechung hat der Auftragnehmer Anspruch auf den Einsatz des Notdienstes, soweit die Durchführung des Notdienstes Vertragsbestandteil ist. Der Auftragnehmer ist berechtigt und beauftragt, den Schaden, falls erforderlich, sofort selbst oder unter
Einschaltung von Dritten zu Lasten des Auftraggebers, auch ohne vorherige Benachrichtigung, zu beheben. In diesen Fällen wird der Auftragnehmer unverzüglich nach Behebung des Schadens Nachricht über Art und Umfang desselben dem Auftraggeber zukommen lassen. Wird die Durchführung größerer Reparaturen oder Erneuerungen erforderlich, so unterbreitet der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Kostenvoranschlag und wird ggf. unter Einschaltung von Fachfirmen aufgrund der gesonderten Beauftragung tätig. Nothilfemaßnahmen bei Notdiensteinsätzen werden vom Auftragnehmer ohne ausdrückliche Beautragung durch den Auftraggeber durchgeführt.

7. Leistungen und Erklärungen des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer ohne Berechnung kaltes und warmes Wasser, und Strom für den Betrieb von Maschinen und in dem für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen. Bei Bedarf überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer unentgeltlich einen geeigneten verschließbaren Raum für Materialien, Geräte und Maschinen.

8. Reklamation
Reklamationen sind unverzüglich nach der Durchführung der Leistung des Auftragnehmers schriftlich mitzuteilen, um damit eine sofortige objektive Feststellung der Beanstandungen zu garantieren. Der Auftraggeber hat bei einer Reklamation unverzüglich mit der zuständigen Niederlassung Kontakt aufzunehmen. Reklamationen sind grundsätzlich schriftlich vom Auftraggeber vorzunehmen. Bei einer rechtzeitig und ordnungsgemäß gerügten Beanstandung, ist der Auftragnehmer zur Nacharbeit verpflichtet und berechtigt.

9. Vergütungen
Die Rechnungen sind ohne Skontoabzug nach Erbringung der Dienstleistung binnen 15 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Mahnung zur Zahlung fällig. Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist der Auftraggeber nicht berechtigt. Werden vom Auftragnehmer Leistungen erbracht, für die ein gesonderter Auftrag erteilt wurde oder bei dem es sich um kleinere Reparaturen oder Nothilfemaßnahmen handelt, so wird hierüber eine gesonderte Rechnung an den Auftraggeber erstellt, die ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig ist. Kommt der Aufraggeber mit der Bezahlung der Vergütung in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, ab dem Fälligkeitstag Verzugszinsen mit 3% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Bundesbank zu berechnen. Die Zahlungen haben grundsätzlich bargeldlos auf ein vom Auftragnehmer zu benennendes Konto zu erfolgen.

10. Preisanpassungsklausel
Wegen der Lohnintensität der vom Auftragnehmer zu erbringenden
Leistungen ist der Auftragnehmer bei einer Änderung der Tariflöhne, der Sozialbeitragsleistungen oder sonstiger gesetzlicher Mehrleistungen berechtigt, eine Anpassung der vereinbarten Vergütung um 9/10 des jeweiligen Prozentsatzes der Lohnerhöhung bzw. der anderen Mehrleistungen zu fordern. Eine Anpassung kann erst am dem ersten, des dem der schriftlichen Anpassungserklärung folgenden Monats geltend gemacht werden.

11. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die von ihm, bzw. seinen Mitarbeitern bei der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen, und schuldhaft verursacht wurden. Eine Haftung für Schäden, die durch Mängel am betreuten Anwesen oder durch Betriebsstörungen im Anwesen entstanden ist oder Schäden aufgrund behördlicher Eingriffe, Streiks, Aussperrung, Umwelteinflüssen oder Naturkatastrophen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Gleiches gilt für Schäden, die durch strafbare Handlungen von Mitarbeitern des Auftragnehmers verursacht wurden. Die Haftung des Auftragnehmers für nachweislich durch ihn oder seine Mitarbeiter im Rahmen der erbrachten Leistungen verursachte Schäden wird ausdrücklich auf die Deckung von 2.500 EUR beschränkt. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz wegen unmittelbarer, mittelbarer oder Folgeschäden sind ausgeschlossen. Mit Ablauf des Betreuungsvertrages oder der Beendigung der Einzelleistungen endet die Haftungsverpflichtung des Auftragnehmers.

12. Abwerbung
Jegliche Abwerbung von Mitarbeitern ist ein Verstoß gegen die gegenseitige vertragliche Treuepflicht. Der Auftragnehmer ist deshalb berechtigt, vom Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe des Halbjahres-Bruttogehaltes des abgeworbenen Mitarbeiters zu fordern. Die Vertragsstrafe wird dann fällig, wenn die Kündigung durch Abwerbungsmaßnahmen des Auftraggebers oder in seinem Verantwortungsbereich handelnde Personen erfolgt ist. Dies gilt auch dann, wenn der abgeworbene Mitarbeiter in die Dienste eines Dritten eintritt.

13. Schlussbestimmung
Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, treten automatisch die gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.

14. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird ausschließlich München festgelegt. Der AG verpflichtet sich, die ihn treffenden einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Auftrag zu erfüllen und mich insoweit schad- und klaglos zu halten. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürften der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen gehen der Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen vor. Rechtsunkwirksame Bestimmungen berühren die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht. Rechtsunkwirksame Bestimmungen sind durch die Vereinbarung neuer Bestimmungen zu ersetzen. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit wird die ausschließliche Zuständigkeit des Amtsgerichts München vereinbart. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.